Alice Henke-Saipt

Pharmakologische und toxikologische Prüfung von chemischen Stoffen und Zubereitungen an Wirbeltieren im Rahmen von Rechtsvorschriften

Zusammenfassung

Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Rechtsvorschriften und behördlichen Auflagen führen in der Bundesrepublik Deutschland zu Versuchen an Wirbeltieren?
  2. Welcher Art sind diese Tierversuche, insbesondere im Hinblick auf die pharmakologische und toxikologische Prüfung von chemischen Stoffen und Zubereitungen?
  3. In welchem Umfang werden diese Tierversuche durchgeführt?
  4. Welche Einschränkungsmöglichkeiten gibt es hierzu?
Im Rahmen einer Studie für das Umweltbundesamt sollten diese Fragen zunächst für das Jahr 1987 geklärt werden. Als Methode wurde die Befragung eingesetzt. Es wurden Interviews mit über 80 Personen geführt. In die anschließende schriftliche Umfrage wurden insgesamt 1.121 Einrichtungen aus Industrie und öffentlicher Hand einbezogen. Der Rücklauf der Fragebögen war mit 54,8 % sehr hoch, jedoch enthielten nur 6 % der zurückgesandten Fragebögen relevante Angaben. Die erhobenen Daten waren damit nicht in der Lage, für das Jahr 1987 gesicherte Auskünfte zu der gewählten Fragestellung zu geben.

Um den heutigen Stand von Art, Umfang und Einschränkungsmöglichkeiten zu Tierversuchen im Rahmen von Rechtsvorschriften und behördlichen Auflagen zu ermitteln, wurden Anfang 1999 die gültigen Gesetze, Verordnungen, EG-Richt- und Leitlinien und Empfehlungen - soweit bekannt - erneut auf ihre Relevanz zu diesem Thema geprüft.
Im Fazit ist festzustellen, daß sich heute die im Rahmen der UBA-Studie gestellten und in dieser Arbeit wiederholten Fragen zufriedenstellender beantworten lassen als vor 10 Jahren. So ist inzwischen grundsätzlich geregelt, welche Rechtsvorschriften überhaupt Tierversuche ausdrücklich vorschreiben. Es herrscht auch mehr Klarheit zum Umfang der für eine gesetzlich erforderliche Prüfung für die Anmeldung oder Zulassung von Stoffen oder Produkten verwendeten Wirbeltiere. Dieser stagniert seit einigen Jahren um einen Wert von etwa 500.000 Tieren pro Jahr und macht damit zur Zeit etwa ein Drittel aller in der BRD verwendeten Versuchstiere aus. Unklar ist aber nach wie vor, welcher Anteil davon auf die einzelnen Rechtsbereiche entfällt.

Die Tierversuche, die im Rahmen von Rechtsvorschriften zur pharmakologischen und toxikologischen Prüfung vorgenommen werden, sind in den vergangenen Jahren durch

leicht gesunken.

Die Chance des Ersatzes möglichst aller dieser Versuche durch eine neue Prüfstrategie scheint derzeit allerdings noch sehr gering zu sein.

Zur Frontpage des Volltextes Zur "Giessener Elektronischen Bibliothek"
Fragen und Kommentare bitte an: geb@bibsys.uni-giessen.de Zuletzt geändert am 13.04.2000