Pharmakologische und toxikologische Prüfung von chemischen Stoffen und Zubereitungen an Wirbeltieren im Rahmen von Rechtsvorschriften
Zusammenfassung
Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Fragen:
Um den heutigen Stand von Art, Umfang und Einschränkungsmöglichkeiten zu
Tierversuchen im Rahmen von Rechtsvorschriften und behördlichen Auflagen
zu ermitteln, wurden Anfang 1999 die gültigen Gesetze, Verordnungen,
EG-Richt- und Leitlinien und Empfehlungen - soweit bekannt - erneut auf
ihre Relevanz zu diesem Thema geprüft.
Im Fazit ist festzustellen, daß sich heute die im Rahmen der UBA-Studie
gestellten und in dieser Arbeit wiederholten Fragen zufriedenstellender
beantworten lassen als vor 10 Jahren. So ist inzwischen grundsätzlich
geregelt, welche Rechtsvorschriften überhaupt Tierversuche ausdrücklich
vorschreiben. Es herrscht auch mehr Klarheit zum Umfang der für eine
gesetzlich erforderliche Prüfung für die Anmeldung oder Zulassung von
Stoffen oder Produkten verwendeten Wirbeltiere. Dieser stagniert seit
einigen Jahren um einen Wert von etwa 500.000 Tieren pro Jahr und macht
damit zur Zeit etwa ein Drittel aller in der BRD verwendeten
Versuchstiere aus. Unklar ist aber nach wie vor, welcher Anteil davon auf
die einzelnen Rechtsbereiche entfällt.
Die Tierversuche, die im Rahmen von Rechtsvorschriften zur pharmakologischen und toxikologischen Prüfung vorgenommen werden, sind in den vergangenen Jahren durch
Die Chance des Ersatzes möglichst aller dieser Versuche durch eine neue Prüfstrategie scheint derzeit allerdings noch sehr gering zu sein.
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