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Silke Wölfel, geb. Petri

Vergleichende Untersuchung zur Validität neuer Verfahren der LSD- und Ethanolbestimmung in Körperflüssigkeiten

Zusammenfassung

Alkohol- und Drogenkonsum gehören aufgrund der Konsequenzen für das soziale Umfeld und der Gefährdungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und im Verkehr zu den größten sozialmedizinischen Problemen. Bei den Verfahren zur Bestimmung von Ethanol in Serum gibt es bezüglich der Präzision keine großen Unterschiede zwischen den meisten Assays. Lediglich der TDx REA® Ethanol Assay liegt teilweise außerhalb des festgelegten Grenzen für forensische Fragestellungen und scheint daher im Rahmen der forensischen Toxikologie weniger gut einsetzbar zu sein als die anderen Verfahren.
Die Spezifität der meisten Tests ist gut, nur der ALC Ethyl Alcohol Assay weist eine erhebliche Störanfälligkeit gegenüber 1-Propanol und 1-Butanol auf. Ebenfalls von Interesse bei der Auswahl eines Verfahrens sind Praktikabilität, Zeitaufwand, Kosten und benötigtes Probenvolumen. Am einfachsten in der Handhabung sowie am günstigsten bezüglich des Zeitaufwandes sind der EMIT® ETS® Plus Ethyl Alcohol Assay von Syva Co./Behring und der Ethyl Alcohol Assay von Boehringer Mannheim. Sie weisen einen ausreichenden Linearitätsbereich (0,1-4 g/l) auf, so daß lediglich selten vorkommende, in der Blutalkoholkonzentration noch darüberliegende Proben verdünnt und erneut bestimmt werden müssen. Die mit diesen Assays gemessenen Werte liegen innerhalb des für forensische Zwecke geforderten Bereichs. Gemeinsam mit dem TDx REA® Ethanol Assay von Abbott sind sie auch was das benötigte Probenvolumen angeht am günstigsten.
Der Vorteil der Headspace-Gaschromatographie liegt einerseits in der hohen Präzision der Methode, andererseits in der hohen Spezifität sowie der Möglichkeit der Begleitstoffanalyse. Gerade in der forensischen Toxikologie wird die Headspace-Gaschromatographie ungeachtet des relativ hohen Zeitaufwandes durch keine andere Methode zu ersetzen sein.
Aufgrund der verbesserten Spezifität finden Immunoassays inzwischen auch beim LSD-Screening häufige Anwendung. Unsere Untersuchungen zum CEDIA® DAU- Test für LSD (Boehringer Mannheim) ergaben insgesamt eine geringe Störanfälligkeit dieser Methode. Bei den Untersuchungen zur Spezifität führte von den chemisch nicht verwandten Substanzen lediglich Ambroxol zu falsch positiven Meßwerten. Der Vergleich des CEDIA® DAU LSD mit dem EMIT® II LSD (Syva Co./Behring) zeigte die geringe Störanfälligkeit des CEDIA®- Tests. Von 21 falsch- positiven Ergebnissen des EMIT®- Tests fanden wir mit dem CEDIA®- Test nur noch 3 Proben positiv; diese enthielten alle Ambroxol.
Bezüglich der Präzision, Spezifität und Praktikabilität ist der CEDIA® DAU LSD dem Abuscreen® OnLine LSD (Roche) in etwa gleichwertig. Der Microplate EIA von Cozard Bioscience hingegen schneidet, was die Spezifität angeht, schlechter ab. Die radioimmunchemischen Tests sind Interferenzen gegenüber am wenigsten störanfällig. Sie bergen aber den Nachteil, daß Abfälle gesondert entsorgt werden müssen, besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen und die Reagenzien für die Tests schneller verfallen und somit auch höhere Gesamtkosten.
Nur die chromatographischen Bestätigungsanalysen für den Nachweis von LSD sind so spezifisch, daß aufgrund des Drogennachweises strafrechtliche Konsequenzen möglich sind. Auf diesem Gebiet konnten in den letzten Jahren verschiedene Methoden mit ausreichender Empfindlichkeit etabliert werden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, wie störanfällig und schwer der Einsatz solch komplizierter Verfahren im Laboralltag ist. Diese Schwierigkeiten werden vor allem durch die geringe Konzentration des Analyten und die störende Probenmatrix verursacht. Daher hat sich die Forschung der letzten Jahre auch darauf konzentriert, immunchemische Extraktionsverfahren zu entwickeln, die die gesuchte Substanz mit möglichst hoher Ausbeute aus der störenden Probenmatrix separieren.
Unsere Erfahrungen mit dem immunchemischen Drogennachweis haben gezeigt, daß die Systeme teilweise erheblichen Qualitätsschwankungen unterliegen. Da ein positives Screeningergebnis allein keinen Beweiswert hat, ist es besonders wichtig, die Untersuchungsergebnisse kritisch zu hinterfragen, schließlich ist der Nachweis des Drogenkonsums für den Betroffenen oftmals folgenschwer. Ziel sollte es daher sein, vertrauenswürdige, störungsarme Bestätigungsanalysen zu entwickeln und positive Screeningergebnisse in jedem Fall einer solchen Analyse zu unterziehen.

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